Sprechstunde des Europaabgeordneten Herbert Reul
Gummersbach, Freitag 24. FebruarBürgeranliegen rund um Europa können mit dem örtlichen...
Haushaltsrede des Fraktionsvorsitzenden Axel Osterberg in 2012
...die erste Hälfte der Legislaturperiode ist gelaufen und wir haben viele große Projekte...
Energiewende in Reichshof
Wir favorisieren ein Pacht und Beteiligunsmodell interkommunal zusammen mit unserer Nachbarkommune...
Aktuelles
Erhöhung der Grundsteuer B
Die rot-grüne Landesregierung hat den Hebesatz in Höhe von 413 v.H. bei allen Kommunen zur fiktiven Bemessung der eigenen Einnahmen unterstellt. Kommunen deren Hebesatz der "Grundsteuer B" unter 413 v.H bleibt würde hierdurch ein finanzieller Schaden entstehen.
Noch vor Jahresende musste über die Erhöhung der "Grundsteuer B" auf 413 v.H. entschieden werden. Warum? Die rot-grüne Landesregierung hat diesen Hebesatz bei allen Kommunen fiktiv zur Bemessung der eigenen Einnahmen unterstellt. Kommunen deren Hebesatz der "Grundsteuer B" unter 413 v.H bleibt würde hierdurch ein finanzieller Schaden entstehen.
Die rot-grüne Landesregierung geht bei Berechnung der Schlüsselzuweisungen von einem höheren Einkommen aus, als ohne Anhebung der "Grundsteuer B" vorhanden wäre.
Hätten wir uns dieser Tatsache verweigert, würde jedes Jahr ein finanzieller Schaden i.H. von rd. 78.000,--€ entstehen. Die Kommunalaufsicht des Kreises würde dies bei der Genehmigung des Haushalts negativ werten und hat im übrigen die Anhebung des Hebesatz auf 413 v.H. bereits in der Genehmigungsverfügung zum Haushalt 2011 gefordert.
Wer sich im Land NRW umsieht, wird feststellen, dass die "Grundsteuer B" bereits in 2011 auf mindestens 413 v.H. angehoben, oder dies für 2012 beschlossen wurde.





