Mit dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder wird eine wichtige Betreuungslücke für Familien geschlossen. Nach der Kita entsteht bislang häufig ein Engpass – genau hier setzt das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) an.
Was bedeutet der Rechtsanspruch konkret?
Der Anspruch wird ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt und gilt zunächst für die erste Klasse. Bis zum Schuljahr 2029/30 wird er auf alle Grundschulklassen ausgeweitet.
Wichtig:
- Der Anspruch umfasst 8 Stunden Betreuung an fünf Tagen pro Woche
- Die Unterrichtszeit wird angerechnet
- Auch Ferienzeiten sind grundsätzlich eingeschlossen
- Eltern entscheiden frei, ob sie das Angebot nutzen
Bewährtes System bleibt bestehen
Die Offene Ganztagsschule (OGS) bleibt in ihrer bisherigen Struktur erhalten. Das bewährte Zusammenspiel von Schulen, Jugendhilfe und weiteren Partnern kann weiterhin fortgeführt werden.
Herausforderungen für die Kommune
Für die Gemeinde Reichshof bringt der Rechtsanspruch neue organisatorische und finanzielle Anforderungen mit sich:
- Planungen werden komplexer, z. B. durch mögliche unterjährige Aufnahmen
- Ferienbetreuung muss umfassend sichergestellt werden
- Wirtschaftliche Herausforderungen durch unterschiedliche Gruppengrößen
Aktuell zeigen sich an mehreren Standorten niedrige Gruppenstärken, was zu Finanzierungslücken führen kann. Ohne Anpassungen droht ein Defizit von rund 49.500 €.
CDU setzt auf faire Lösung für Familien
Um die Finanzierung langfristig zu sichern, war eine Anpassung der Elternbeiträge notwendig. Gleichzeitig war es der CDU wichtig, Familien nicht übermäßig zu belasten.
Daher hat die CDU im Haupt- und Finanzausschuss erfolgreich vorgeschlagen:
- Einführung von zwei zusätzlichen Einkommensstufen für höhere Einkommen
- Reduzierung der Beitragserhöhung für alle anderen auf 10% statt 15% wie vom Bürgermeister vorgeschlagen
Dieser ausgewogene Vorschlag wurde mehrheitlich beschlossen.
Weitere Verbesserungen
Zusätzlich wurde vorgeschlagen:
- Anpassung der Kündigungsfrist auf den 28. Februar, um bessere Planungssicherheit zu schaffen
Fazit:
Mit diesen Beschlüssen schafft die Gemeinde eine solide Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs:
- verlässliche Betreuung für Familien
- finanzielle Stabilität für die Kommune
- faire Verteilung der Belastungen

Empfehlen Sie uns!