CDU-Fraktion Reichshof verzichtet auf einen 2. Stellvertreter

| CDU Reichshof

Mit der geänderten  Fassung der Gemeindeordnung NRW ( § 45 GO ) stehen Fraktionen mit mindestens 16 Mitgliedern ab 2017 zwei stellvertretende Fraktionsvorsitzende zu. Beide würden nach der ebenfalls ab 2017 geänderten Entschädigungsverordnung  für kommunale Vertretungen in NRW ( § 3 Abs. 1 Entsch-VO ) eine erhöhte Aufwandsentschädigung erhalten.

Die CDU-Fraktion hat in ihrer Sitzung am 01.02.2017 einstimmig beschlossen es bei der bisherigen Regelung mit einem Stellvertreter zu belassen.

Fraktionsvorsitzender Axel Osterberg erklärte, man wolle ein Zeichen setzen und den Haushalt nicht mit weiteren Ausgaben belasten. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Stellungnahme zum Haushalt 2017 hin, wo er ausführt, das eigene Handeln auf die finanziellen Möglichkeiten der Kommune ausrichten zu wollen.